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Schwimmkurserstattung
Die Stadt Meppen fördert das Schwimmenlernen von Kindern im Alter von 4-9 Jahren. Die Kosten für den ersten Schwimmkurs (Anfängerschwimmkurs) können daher auf Antrag erstattet werden.
Zu beachten ist:
- das teilnehmende Kind ist im Alter zwischen 4-9 Jahren
- das Kind ist wohnhaft in Meppen
- nur der erste Schwimmkurs ist erstattungsfähig (bis 45,- €)
- der Antrag muss bis spätestens drei Monate nach Kursende erfolgt sein.
Beantragen Sie Ihre Schwimmkurserstatung hier bequem online. Denken Sie daran, einen Zahlungsnachweis (Rechnungs-, Quittungs-, Überweisungsbeleg) oder die Kursbescheinigung hochzuladen.